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Alarmordnung

An der Ludwig-Erhard-Schule wird eine Alarmprobe durchgeführt. Die Klassenlehrer unterrichten ihre Klassen vorher über das Verhalten bei Alarm und tragen hierüber einen Vermerk ins Klassenbuch ein. Bei der Besprechung muss auf folgende Punkte besonders hingewiesen werden; diese sind beim Alarm und bei den Alarmproben unbedingt zu beachten:

  1. Alle Personen müssen die Schulgebäude verlassen!
  2. Die Klassen verlassen nach Ertönen des Alarmsignals unter Führung des Fachlehrers der betreffenden Stunde und geordnet die einzelnen Klassen- und Fachräume.
  3. Die Sammelplätze sind den Klassen- bzw. Fachräumen zugeordnet. Die Schüler müssen diese Sammelplätze vorher kennen. Sie sind aus den in jedem Klassenzimmer und Fachraum angebrachten grünen »Alarmordnungen« bzw. »Flucht- und Rettungswegen« ersichtlich.
  4. Die ersten Klassen, die die Gebäude verlassen, nehmen nicht unmittelbar nach Erreichen des Sammelplatzes Aufstellung, sondern entfernen sich so weit von den Gebäuden, dass genügend Platz für die nachfolgenden Klassen bleibt. Der öffentliche
  5. Verkehrsraum darf nicht blockiert und der Straßenverkehr nicht gestört werden.
  6. Der Fachlehrer der Unterrichtsstunde muss sich bei der Klasse am Sammelplatz aufhalten, sofort seine Gruppe auf Vollzähligkeit überprüfen und die mit Warnwesten bekleideten Aufsichten über fehlende Personen informieren. Nur so kann die Feuerwehr erfahren, ob sie Personen retten muss. Äußerste Disziplin ist notwendig.
  7. Nach Beendigung der Alarmprobe werden die Klassen durch Durchsagen wieder in die Schulgebäude zurückgerufen.
  8. Die Alarmproben sind in das Klassenbuch einzutragen.

Sammelplätze

Bei Unterricht im Gebäude A: Lehrerparkplatz Neubau
Bei Unterricht im Gebäude B: Lehrerparkplatz Schoferweg
Bei Unterricht im Gebäude C: Schülerparkplatz Sporthalle