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Medizinische Ausbildungsberufe an der LES

Anmelden

Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben und Ihr Betrieb im Einzugsbereich der Ludwig-Erhard-Schule liegt, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie das Anmeldeformular am Bildschirm aus, drucken es, lassen es vom Betrieb abstempeln und senden Sie es an die Schule. Wir freuen uns über frühzeitige Anmeldungen. Erster Schultag ist der erste Schultag nach den Sommerferien. Falls Ihre Ausbildung später beginnt, steigen Sie mit Beginn Ihrer Ausbildung ein.

Liegt Ihr Betrieb nicht im Einzugsbereich der Ludwig-Erhard-Schule, können Sie dennoch die Ludwig-Erhard-Schule besuchen. Sie benötigen hierfür eine schriftliche Gestattung der eigentlich zuständigen Schule, die Zustimmung des Betriebes und es müssen noch Schulplätze vorhanden sein.

Liegt Ihr Betrieb im Einzugsbereich der Ludwig-Erhard-Schule und Sie ziehen dennoch eine andere Berufsschule vor (zum Beispiel weil Sie weiter weg wohnen), können Sie einen Antrag auf Gestattung stellen, um eine andere Berufsschule zu besuchen.

Prüfungen

Schriftliche Prüfungen werden gemeinsam von Kammern und Schulen angeboten. Sie finden an der Schule statt, die Termine sind landesweit einheitlich. Prüfungen finden halbjährlich statt, Nachzüglertermine werden nicht angeboten.

Mündliche und praktische Prüfungen sind Veranstaltungen der jeweiligen Kammern. Sie finden in manchen Berufsfeldern an der Schule statt, meist jedoch in von der Kammer bereitgestellten Räumen. Prüfungstermine liegen meistens im Juli (Sommerprüfung) oder Januar (Winterprüfung) und unterscheiden sich je nach Kammerbezirk und Berufsbild. Informationen dazu finden Sie bei der zuständigen Kammer.

Weitere Angebote

Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald bietet eine Azubi-Card an. Näheres dazu finden Sie auf den Seiten der IHK.

FAQ

Bei der gestreckten Prüfung deckt die Zwischenprüfung einen Teil der Ausbildungsziele definitiv ab und zählt zur Abschlussprüfung dazu.

Wenn Sie über Fachhochschulreife, Abitur oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, können Sie einen Ausbildungsvertrag über zwei Jahre abschließen. Sie steigen in der Schule dann direkt ins zweite Lehrjahr ein oder besuchen eine Verkürzerklasse. Die LES hat oft Verkürzerklassen in den Bereichen Großhandel und Büromanagement.

Wenn Sie einen dreijährigen Vertrag haben und am Ende des zweiten Jahres sowohl im Betrieb als auch in der Schule sehr gute Leistungen haben, können Sie mit Zustimmung des Betriebes, der Schule und der Kammer auf 2 1/2 Jahre verkürzen und die Winterprüfung ablegen.

Das Ausbildungsende steht in Ihrem Ausbildungsvertrag. Wenn Sie die Prüfung erfolgreich ablegen, endet die Ausbildung bereits mit dem letzten Prüfungstag. Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie mit Zustimmung des Betriebes Ihre Ausbildung verlängern.

Wenn Sie das Klassenziel nicht erreichen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie werden nicht versetzt, Ihre Ausbildung verlängert sich.
  • Da Ihre Ausbildung nicht verlängert wird, nehmen Sie am Unterricht der nächsthöheren Klasse teil.

Die endgültige Entscheidung liegt beim Ausbildungsbetrieb. Die Schule wird gerne beratend tätig.

Wenn das Klassenziel nicht erreicht wurde, bestehen normalerweise große Lücken. Wenn nicht wiederholt wird, ist es schwierig, diese Lücken zu schließen, zumal der Unterricht der höheren Klasse Kenntnisse des Stoffes der vorigen Klasse voraussetzt.

Neben dem in der Schule zu bewältigenden Stoff gibt es auch Anforderungen an die im Betrieb verbrachte Zeit. Die Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung trifft die für Sie zuständige Kammer.

Wenn Sie als Ansprechtpartner des Azubis in unseren Stammdaten hinterlegt sind, können Sie sich selbst einen Zugang zu WebUntis freischalten. Zur Anleitung.

Leider gibt es im dualen System keine Nachprüfungen. Die regulären Prüfungen finden in halbjährlichem Rhythmus statt.

Eine Befreiung vom Unterricht in Deutsch oder Gemeinschaftskunde ist auf Antrag möglich, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen (Fachhochschulreife, Abitur oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens gut im jeweiligen Fach). Der Betrieb muss informiert sein.

Die Befreiung führt dazu, dass Sie Freistunden haben, die nicht als Schul- bzw. Arbeitszeit zählen. Sie führt auch dazu, dass Sie keine Noten in diesen Fächern bekommen und Ihr Schnitt damit nur von den anderen Fächern abhängt.