Corona-Infos 2020
Hier finden Sie einen Überblick über die Corona-Geschehnisse an der Ludwig-Erhard-Schule von September bis Dezember 2020.
Stand 15.12.2020
Das Kultusministerium gab kurzfristig bekannt, dass im AVdual grundsätzlich kein Fernunterricht erteilt wird. Damit gehört das AVdual auch zu den Klassen, die vorgezogene Weihnachtsferien genießen – soweit es im Lockdown angemessen ist, von Genuss zu sprechen.
Stand 14.12.2020
Ab Mittwoch, den 16.12.2020 werden alle Abschlussklassen in Fernunterricht gehen und alle anderen Klassen in vorgezogene und verlängerte Weihnachtsferien. Da die offizielle Verordnung noch nicht vorliegt, bitten wir Sie jedoch dringend darum, sich im Laufes des Tages nochmals zu informieren und dies nicht als endgültig beschlossen zu sehen.
Stand 10.12.2020
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Vorabend weitgehenden Fernunterricht für Corona-Hotspot-Regionen angeordnet. Da Pforzheim landesweit eine traurige Spitzenposition hält, ist dei Ludwig-Erhard-Schule von dieser Regelung betroffen. Hier die Meldung, die auf der Startseite der Homepage veröffentlicht wurde:
Besondere Bestimmungen für den Unterricht in Corona-Hotspots
Das Kultusministerium hat neue Bestimmungen für Hotspots mit einer Inzidenz über 300 erlassen.
Ab Freitag, den 11.12.2020 wird an beruflichen Schulen vollständig Fernunterricht erteilt. Klassenarbeiten sind zu verschieben.
Ausgenommen von dieser Regelung sind folgende Klassen: die Prüfungsklassen der Berufsschule (drittes Lehrjahr, Berufsfelder Wirtschaft und Verwaltung sowie Gesundheit), die 2KE-Klassen, die BK2-Klassen, das zweite Jahr der Berufskollegs Fremdsprachen und Wirtschaftsinformatik, die 2WO2, das einjährige BKFH, die BFW2-Klassen und das AVdual. Diese Klassen werden vollständig präsent beschult.
Die Ausbildungsbetriebe müssen laut Corona-Verordnung Schule ihren Auszubildenden im Fernlernunterricht feste Lernzeiten entsprechend der schulischen Unterrichtsorganisation zur Verfügung stellen. Außerdem besteht für alle Schüler*innen im Fernlernunterricht Teilnahmepflicht und die Leistungen können benotet werden.
Sobald sich die Situation ändert oder neue Bestimmungen erlassen werden, informieren wir über unsere Homepage.
Stand 07.12.2020
Im Schnitt erhält die Schule pro Schultag eine Meldung über einen Corona-Fall in der Schülerschaft. Bei Einhaltung von Maskenpflicht und weiteren Hygiene-Regeln – und das ist glücklicherweise in den meisten Fällen gegeben – gelten Mitschülerinnen, Mitschüler und Lehrkräfte als Kontaktpersonen zweiten Grades und müssen damit nicht in Quarantäne. Da Pforzheim schwer von Covid19 betroffen ist, ist die konsequente Einhaltung der Hygieneregeln ohnehin erste Bürgerpflicht.
Stand 23.11.2020
Nach Fällen von Covid19-Infektionen an Berufsschulen wurde an die Schulträger die Forderung herangetragen, alle Schülerinnen und Schüler zeitnah testen zu lassen. Dies ist leider nicht möglich. Der Enzkreis hat hierzu eine Stellungnahme verabschiedet, die Gründe und mögliche Vorgehensweise genauer erläutert.
Stand 18.11.2020
Ab 23.11.2020 werden Berufe im Gesundheitswesen im vierzehntägigen Wechsel mit halben Klassen beschult. Die Azubis sind auch in der Nicht-Präsenzwoche für den Unterricht freizustellen, da dieser online durchgeführt wird. Grund sind fünf in dieser Woche gemeldete Corona-Infektionen bei MFAs. Hier ein Auszug aus der vom Schulleiter verschickten Information:
Die Zahl der mit Corona infizierten medizinischen und zahnmedizinischen Fachangestellten ist in den letzten Tagen stark angestiegen. Aus diesem Grund werden diese Klassen ab 23.11.20 in A- und B-Gruppen aufgeteilt und im wöchentlichen Wechsel unterrichtet. Die anwesenden Schülerinnen haben auch mit Mund-Nasen-Bedeckung mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten.
Für die Schülerinnen, die im Fernunterricht beschult werden, gelten die Hinweise des Kultusministeriums. Ich empfehle, die abwesenden Auszubildenden mit Teams oder BigBlueButton zum regulären Unterricht zuzuschalten.
Stand 16.11.2020
Der Datenfluss zwischen Gesundheitsbehörden und Schule ist der hohen Fallzahlen wegen in den letzten Wochen sehr eingeschränkt und unzuverlässig. das bringt mit sich, dass wir keine exakten aktuellen Fallzahlen an der LES melden können.
Stand 11.11.2020
Mitschülerinnen und Mitschüler einer an Covid-19 erkrankten Person sind nicht mehr automatisch quarantänepflichtig. Eine Quarantäneanordnung ergeht nur noch, wenn Zweifel daran bestehen, dass Lüftungsgebot, Maskenpflicht und weitere Hygieneregeln konsequent eingehalten wurden.
Erhfahren Sie mehr in den Anschreiben des Gesundheitsamtes
Bitte nehmen Sie dies zum Anlass, umso konsequenter die AHA-Regeln und sonstige Hygienemaßnahmen einzuhalten.
Stand 02.11.2020
Am letzten Schultag vor den Herbstferien erfuhr die Schule von einer weiteren Corona-Infektion eines Schülers. Da die Schutzmaßnahmen eingehalten wurden, mussten die Mitschülerinnen und Mitschüler nicht in Quarantäne.
Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, auch nach den Herbstferien Gesundheitserklärungen abzugeben.
Stand 22.10.2020
Am 20.10.2020 kam die erste Klasse aus der Quarantäne zurück, am 22.10.2020 die zweite. Auch die Lehrkräfte sind wieder anwesend. Inzwischen kam es in einer weiteren Klasse zu einer Infektion. Diese Klasse wurde am 22.10.2020 in Quarantäne geschickt. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass die Quarantäne zu vermeiden gewesen wäre, wenn die Schülerinnen und Schüler Mund-Nasen-Schutz getragen und gelüftet hätten. Leider wurden diese Gebote während einer Fernunterrichtsstunde ignoriert. Lehrkräfte sind von der Quarantäne nicht betroffen, da sie die Hygieneregeln eingehalten haben.
Aktuell ab 19.10.2020
Für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte ist das Tragen einer Maske nach Anordnung der Landesregierung auch im Unterricht verpflichtend.
Vorsichtsmaßnahmen
Die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten ist uns sehr wichtig. Das Infektionsrisiko lässt sich mit Hilfe von Hygienemaßnahmen und gesunder Vorsicht gering halten. Für die Ludwig-Erhard-Schule gibt es Verhaltensregeln. Wir bitten nachdrücklich darum, diese einzuhalten. Schülerinnen und Schüler, die mit ärztlichem Attest von der Maskenpflicht befreit sind, haben dieses Attest mitzuführen und aufsichtführenden Lehrkräften vorzulegen. Das Tragen eines Gesichtsschildes ist für diesen Personenkreis dringend empfohlen, darüber hinaus müssen diese Personen (die oftmals selbst besonders gefährdet sind) undbedingt auf Abstand achten.
Nach Ferien (und generell nach Reisen) dürfen Schülerinnen und Schüler erst wieder die Schule besuchen, wenn sie gesund sind. Dies ist schriftlich zu bestätigen.
Information zu Infektionen an der LES
Am 7. Oktober 2020 ging eine erste Klasse in Quarantäne, nachdem eine Schülerin positiv auf Corona getestet wurde. Am 9. Oktober folgte eine weitere Klasse nach, aus dem selben Grund. Mit in Quarantäne gingen die betroffenen Lehrkräfte. Keine Lehrkraft ist erkrankt, weitere Erkrankungsfälle an der Ludwig-Erhard-Schule sind nicht aufgetreten. Klassen in Quarantäne werden online unterrichtet. Lehrkräfte in Quarantäne führen Fernunterricht durch, auch für Klassen, die nicht in Quarantäne sind. So kann der Unterrichtsausfall minimiert werden.